Eignungsprüfung 2009

Hinweise zur Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung – BerufsHZVO

I. Allgemeines
Durch das Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 3. Dezember 2008 wurde besonders qualifizierten Berufstätigen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zu einem Studium an Hochschulen und Dualen Hochschule in Baden-Württemberg eröffnet.

Berufstätige besitzen demnach die Qualifikation für ein Studium in einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang, sofern sie 
als berufliche Fortbildung
1) eine Meisterprüfung,
2) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich- rechtlichen Regelung,
3) eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung nach Satz 4 als gleichwertig festgestellt ist, oder
4) eine Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben und
5) einen schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung erbringen.

Interessiert sich ein Berufstätiger dagegen, der die obigen Voraussetzungen (Nr. 1-5) erfüllt, für ein Studium in einem nicht seiner beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang, kann er die Qualifikation für dieses Studium durch Bestehen einer besonderen Prüfung (Eignungsprüfung) erwerben. In besonders begründeten Einzelfällen, in denen die Voraussetzungen nach Nrn. 1 - 4 nicht vorliegen, besteht außerdem unabhängig vom Vorliegen der fachlichen Entsprechung die Möglichkeit, zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, sofern eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachgewiesen wird.

Die weiteren Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Dualen Hochschule (insbesondere Ausbildungsvertrag) bleiben hiervon unberührt.

II. Studienfachliche Beratung
Die studienfachliche Beratung wird an den Dualen Hochschule durchgeführt.
Die Berufstätigen wenden sich hierzu an die Duale Hochschule, an der sie studieren möchten. Über die Teilnahme an der studienfachlichen Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die studienfachliche Beratung macht nur dann Sinn, sofern absehbar ist, dass zum Zeitpunkt der Zulassung zum Studium eine unter I. Nrn. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen werden.

III. Anmeldung zur Eignungsprüfung
Der Zulassungsantrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester bis zum 1. Februar eines Jahres unter Angabe des angestrebten Studiengangs an die

Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 / 320660-0

zu richten. Bitte verwenden Sie hierzu das vorgefertigte Antragsformular und fügen Sie die in dem Antragsformular genannten Unterlagen im Original bzw. als beglaubigte Kopien bei.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird eine Gebühr von 80,00 Euro erhoben.

IV. Bitte beachten Sie
Wer die Prüfung für einen bestimmten Studiengang erfolgreich abgelegt hat oder bei Nichtbestehen verbindlich auf die Wiederholung verzichtet, kann einmal zu einer weiteren Prüfung in einem anderen Studiengang zugelassen werden.

V. Die Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

• Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz), eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Übersetzung in die deutsche Sprache, Textverständnisaufgaben, die in der Fremdsprache Englisch zu beantworten sind) sowie eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit; Die Prüfungsaufgaben in Englisch und Deutsch können einen Bezug zum gewählten Studiengang haben. Die Bearbeitungszeit beträgt pro Aufsichtsarbeit 120 Minuten. Bei der Prüfung ist ein Personalausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

• Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Die Prüfung kann auch praktische Teile enthalten.

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von 4,0 oder besser erreicht hat, in keinem dieser Fächer die Note 5,5 oder schlechter und in nicht mehr als einem dieser Fächer die Note 4,5 oder schlechter erhalten hat. Die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt als Nichtbestehen der Prüfung.
Die Prüfung dauert je Prüfling in der Regel 30 Minuten. Bis zu drei Prüflinge können gemeinsam geprüft werden. Bei der Prüfung ist ein Personalausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

• Notengebung
Nach Abschluss der mündlichen Prüfung wird der Gesamtnotendurchschnitt festgesetzt.

• Die Prüfung ist bestanden, wenn
1. der Gesamtnotendurchschnitt 4,0 oder besser ist.
2. der Durchschnitt aus den Noten der schriftlichen Prüfungsfächer 4,0 oder besser ist,
3. kein schriftliches Prüfungsfach mit der Note 5,5 oder schlechter und nicht mehr als ein schriftliches Prüfungsfach mit der Note 4,5 oder schlechter bewertet ist und
4. die mündliche Prüfung mindestens mit der Note 4,0 oder besser bewertet ist

• Wiederholung der Prüfung
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen.

• Ort und Zeit
Die schriftliche Eignungsprüfung findet jeweils im März eines jeden Jahres statt und wird von der Zentrale der Dualen Hochschule in Stuttgart durchgeführt. Die mündliche Prüfung ist jeweils im Juni.

• Vorbereitungsmöglichkeiten

Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerber auf Grund ihrer Persönlichkeit,
ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und ihrer Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet sind.

In der schriftlichen Eignungsprüfung im Fach Deutsch wird ein Aufsatz in Deutsch angefertigt, dem ein Text (z.B. aktueller Zeitungsartikel) zugrunde gelegt werden kann. Anhand des Aufsatzes soll insbesondere neben der Allgemeinbildung die Ausdrucks- und Formulierungsfähigkeit in der deutschen Sprache, die Fähigkeit zu strukturieren, Rechtschreibkenntnisse, Textverständnis bzw. analytisch-kognitive, mitunter auch analytisch-interpretatorische Fähigkeiten des Bewerbers überprüft werden. Insofern kann sich die tägliche Lektüre einer großen Tageszeitung empfehlen.