Aufsichtsrat der Dualen Hochschulen
Als gemeinsames Gremium aller Dualen Hochschulen wird beim Wissenschaftsministerium ein Aufsichtsrat gebildet. Das Wissenschaftsministerium sorgt für die Durchführung von dessen Empfehlungen. Die Zusammensetzung bestimmt das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung.
Dem Aufsichtsrat obliegen folgende Aufgaben:
1. Gestaltung und Steuerung der Dualen Hochschulen Baden-Württemberg
2. Sicherung der grundsätzlichen Einheitlichkeit des Auftretens der Standorte und des Studienangebots
3. Koordinierung der strukturellen Entwicklung der Standorte
4. Vergabe von Rahmenrichtlinien für die Arbeit der Hochschulräte, insbesondere für das Zulassungswesen sowie die standortspezifischen Anpassungen hinsichtlich des Studien-, Ausbildungs- und Prüfungswesens
5. Beschlussempfehlungen in sonstigen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung