Zulassungsvoraussetzungen

I. Zum Studium an der Dualen Hochschule kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

1. Hochschulzugangsberechtigung

Nach dem Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg(Landeshochschulgesetz) können Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassen werden, wenn diese ihre Eignung für den Studiengang, zu dem sie die Zulassung anstreben, nachgewiesen haben.

Bewerber, die mit dem Studium beginnen möchten, haben diesen Eignungsnachweis dann erbracht, wenn sie den Eignungstest bestanden haben.
Die Einzelheiten können Sie der Satzung , dem Merkblatt und der Kurzbeschreibung zum Studierfähigkeitstest entnehmen.
Die Anmeldung erfolgt über das standardisierte Anmeldeformular.

2. Abgaben und Entgelte

Der Bewerber muss vor Zulassung fällige Abgaben und Entgelte, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind, bezahlt haben.

3. Bitte beachten Sie:
II. Zulassung Berufstätiger

Seit Juni 2010 gilt ein neues Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter. Dadurch haben sich die Voraussetzungen für den Hochschulzugang ohne Abitur verändert, insbesondere für Meister oder Personen mit gleichwertiger beruflicher Fortbildung. Die Zulassungsvoraussetzungen der DHBW und das entsprechende Merkblatt werden in Kürze aktualisiert.

1. Durch das Landeshochschulgesetz (LHG) vom 3. Dezember 2008 wurde besonders qualifizierten Berufstätigen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang zu einem Studium an Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg eröffnet. Nähere Infos hier.

2. Berufstätige ohne Hochschulreife haben weiterhin die Möglichkeit, sich der sog. Begabtenprüfung zu unterziehen. Mehr erfahren Sie bei den Oberschulämtern bzw. Regierungspräsidien.

III. Eingeschränkte Zulassung

Ausländische Studierende, die während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer Dualen Hochschulen studieren wollen, können für eine bestimmte Frist zugelassen werden.

IV. Bitte beachten Sie:

Die Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses muss gesondert beantragt werden. Mehr erfahren Sie hier.