Ausbildungsverträge

Das Unternehmen schließt mit dem gewünschten Bewerber einen Ausbildungsvertrag ab, der vom Aufsichtsrat nach § 20 Abs. 1 Nr. 18 LHG verbindlich vorgegeben ist. Diesen können Sie als PDF-Datei (Stand 12/2009) hier für den Fakultät Wirtschaft  bzw. für den Fakultät Technik herunterladen. Seit 2006 gelten die neuen Bachelor-Verträge. 

Darin werden insbesondere geregelt:

Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend - also auch während der Theoriephasen - zu zahlen.

Der duale Partner legt den abgeschlossenen Vertrag und eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses der Dualen Hochschule vor. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird daraufhin die Zulassung zum Studium ausgesprochen.