Ausbildungsbetriebe, die Partnerunternehmen einer Dualen Hochschule werden möchten, müssen nach den Grundsätzen für die Eignung von Ausbildungsstellen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vom 24. Juni 2002 personell und sachlich geeignet sein, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln (vgl. Zulassungsbedingungen als PDF-Datei).
Über die Eignung als Ausbildungsbetrieb entscheidet ein vom Hochschulrat eingesetzter Zulassungsausschuss, in dem die Fachleiter beratend mitwirken. Über das Ergebnis wird den Betrieben anschließend ein Bescheid des Dualen Senats zugestellt. Betriebe, die ausbilden wollen, erhalten von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe zunächst fachrichtungsbezogene Zulassungsunterlagen. Sie dienen dazu festzustellen, ob die personellen und sachlichen Ausbildungsvoraussetzungen vorliegen. Um die Betriebe ausführlich über die inhaltlichen Anforderungen und organisatorischen Abläufe der Ausbildung informieren zu können, führen die zuständigen Fachleiter vor Ort ein Gespräch. Ausbildungsbereite Betriebe reichen danach die Zulassungsunterlagen zusammen mit einem formlosen Antrag auf Zulassung bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe ein. Die Zulassung als Ausbildungsbetrieb bezieht sich auf die beantragte Fachrichtung. Bei Ausbildungsinteresse in anderen Fachrichtungen sind erneut die Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen.
Bekanntmachung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Baden-Württemberg vom 24. Juni 2002 (Auszug)