Übernahme der Studiengebühr durch Ausbildungsbetrieb

Sollte Ihr Ausbildungsunternehmen die Studiengebühren für Sie tragen, informieren Sie die dort zuständigen Bearbeiter bitte rechtzeitig über alle Details, damit unnötige Verzögerungen vermieden werden können. 

Die Gebühren werden von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe nicht per Rechnung zu Händen der Ausbildungsunternehmen erhoben, sondern nur per Gebührenbescheid an die Studierenden! Quittungen für die erfolgte Überweisung werden nicht erstellt. Die Übernahme der Studiengebühren muss in einer Nebenabrede als Bestandteil des Ausbildungsvertrages formuliert sein und der DHBW Karlsruhe vorgelegt werden. 

Hinweise zur steuerlichen Bewertung im Fall der Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb.