Datenschutz im Zusammenhang mit der Chipkarte
Die Inhaber des Studierendenausweises haben einen Anspruch auf Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung, Löschung und Sperrung der zur Person gespeicherten Daten. Auf der Chipkarte selbst sind in elektronischer Form keine personenbezogenen Daten gespeichert. Alle personenbezogenen Daten sind auf der Karte lesbar aufgedruckt:
Bezeichnung „Studierendenausweis", Bild, Vorname(n), Nachname, Postanschrift, Matrikelnummer, Kursbezeichnung, Gültigkeitsdatum
Im Rahmen der Zutrittssteuerung werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Speicherung der Daten ist entspr. LDSG §13(1) zur Erfüllung der Aufgabe, insbesondere zum Schutz der gesicherten Bereiche mit wertvollem Inventar, erforderlich. Siehe hierzu auch : Hochschul-Datenschutzverordnung (HDSVO)
Bei Fragen wenden Sie sich an den Leiter des Rechenzentrums Herrn Harald Ritzenthaler oder direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der DHBW Karlsruhe, Professor Dr. Johannes Freudenmann.